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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770585
Datum18.08.2013 21:26      MSG-Nr: [ 770585 ]130706 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • hallo,

    Geschrieben von Stefan R.Wenn ich einem Journalisten eine Liste mit RICs oder Schleifen oder was auch immer schicke, dann verschaffe ich ihm doch Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt waren oder?
    kommt meiner Ansicht nach darauf an

    Wenn die RIC-Liste "offen rumliegen" dann dürfte der §202a nicht greifen. Wenn aber jemand sich in den Leitstellenrechner gehackt und von dort die Listen runtergeladen hat dann ja.

    ich denke da ist das mit der Überwindung einer Sicherung ausschlaggebend: "... und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, ..."

    Ich lasse mich da aber gerne von einem Juristen verbessern. (falls notwendig ;-)

    MkG Jürgen Mayer

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