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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 770587 | ||
Datum | 18.08.2013 21:36 MSG-Nr: [ 770587 ] | 130679 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan R. Wenn ich einem Journalisten eine Liste mit RICs oder Schleifen oder was auch immer schicke, dann verschaffe ich ihm doch Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt waren oder? Da würde ich aber eher einen Verstoß gegen §353b StGB sehen (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht). So wie ich bei "Alarmierung auslesen und weiterleiten" (das hätte man aus der Focus-Meldung vermuten können) eher seinen Verstoß nach §148 i.V.m. §89 TKG (Abhörverbot) sehen würde. Aber warten wir einfach mal auf die Pressemeldung der Staatsanwaltschaft.... | ||||
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