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Strafgesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW770587
Datum18.08.2013 21:36      MSG-Nr: [ 770587 ]130679 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • Geschrieben von Stefan R.Wenn ich einem Journalisten eine Liste mit RICs oder Schleifen oder was auch immer schicke, dann verschaffe ich ihm doch Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt waren oder?

    Da würde ich aber eher einen Verstoß gegen §353b StGB sehen (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht).

    So wie ich bei "Alarmierung auslesen und weiterleiten" (das hätte man aus der Focus-Meldung vermuten können) eher seinen Verstoß nach §148 i.V.m. §89 TKG (Abhörverbot) sehen würde.

    Aber warten wir einfach mal auf die Pressemeldung der Staatsanwaltschaft....

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