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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaAlarmserver - Was ist zu beachten8 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770614
Datum19.08.2013 10:02      MSG-Nr: [ 770614 ]2163 x gelesen

hallo,

wenn als "Quelle" ein zugelassener Funkmelder der nur mit den Schleifen bzw. RICs der eigenen Feuerwehr programmiert ist dürfte das rechtlich kein Problem sein.

Wenn aber z.B. ein Scanner verwendet wird der sämtliche Alarmierungen abgreift und diese dann auf einem Computer mit einschlägiger Software verarbeitet wird dürfte das rechtlich wirklich sehr bedenklich sein. Auch in einem Feuerhaus ;-)

Wobei eine Weiterleitung der ausgewerteten Alarm an Dritte egal über welche der oben aufgeführten Varianten die Alarm ausgewertet werden strafbar sein dürfte.

MkG Jürgen Mayer

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Geändert von Jürgen M. [19.08.13 10:07] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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