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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770623
Datum19.08.2013 10:55      MSG-Nr: [ 770623 ]129994 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • hallo,

    Geschrieben von Martin D.hmmmm schwere Kost. Die Fragen, die ich mir dann stelle: Warum hat das Amt die Vorwürfe nicht selbst geprüft? Oder ist die FF denen nicht untergeordnet? Warum wurde der Betrieb kleiner Leitstellen nicht untersagt? Und welche Summen müssen da geflossen sein, dass der Aufwand (und die Folgen!) das rechtfertigen.....
    Das Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock hat es ja spätenstens am Donnerstag gewusst.

    Zitat aus der PM der Staatsanwaltschaft:
    Bei einer Kontrolle des Brandschutz- und Rettungsamtes am 15.08.2013 wurde festgestellt, dass auf nicht zugelassener, dienstfremder Rechentechnik unbefugt live alle elektronischen Auftrage der Rettungsleitstelle dargestellt wurden. Dienstlich vorgesehen ist jedoch, dass die jeweiligen Feuerwachen nur die fur ihren spezifischen Einsatz erforderlichen Daten erhalten.
    Meiner Ansicht nach wäre das der Anlass gewesen die Sache intern zu klären und den Betrieb dieser Rechnertechnik zu untersagen. Damit wäre das Problem ohne grosses Aufsehen aus der Welt geschaffen worden.

    Die Frage ist aber ob das Brandschutz- und Rettungsamt bei Kenntnis zu einer Strafanzeige verpflichtet war oder ob man eine Lösung auf dem internen Dienstweg einfach nicht wollte.

    MkG Jürgen Mayer

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