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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 770843 | ||
Datum | 20.08.2013 14:27 MSG-Nr: [ 770843 ] | 128508 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael R. evtl. weil da Private PCs rumstanden über die das Amt nicht verfügen kann ? Da stellt sich dann aber die Frage, was das Amt der Stadt davon hält. Man könnte sich beim Amt auch auf den Standpunkt stellen, dass ein PC (bzw. auch anderes Gerät), der von einem FA (SB) ohne vorherige Abklärung der Eigentums- bzw. Nutzungsverhältnisse herangekarrt und in den Dienstbetrieb integriert wird damit dann der Stadt überlassen wird. Bei einer anderen im Forum immer wieder gerne als Referenz herangezogenen Organisation (Tipp: mit vorwiegend blauen Dienstfahrzeugen) gilt eigentlich der Grundsatz, dass Fremdgerät erst nach dem schriftlichen Fixieren einer Nutzungsvereinbarung verwendet werden darf. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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