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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen770843
Datum20.08.2013 14:27      MSG-Nr: [ 770843 ]128508 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

    alle 16 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Michael R.evtl. weil da Private PCs rumstanden über die das Amt nicht verfügen kann ?

    Da stellt sich dann aber die Frage, was das Amt der Stadt davon hält. Man könnte sich beim Amt auch auf den Standpunkt stellen, dass ein PC (bzw. auch anderes Gerät), der von einem FA (SB) ohne vorherige Abklärung der Eigentums- bzw. Nutzungsverhältnisse herangekarrt und in den Dienstbetrieb integriert wird damit dann der Stadt überlassen wird.

    Bei einer anderen im Forum immer wieder gerne als Referenz herangezogenen Organisation (Tipp: mit vorwiegend blauen Dienstfahrzeugen) gilt eigentlich der Grundsatz, dass Fremdgerät erst nach dem schriftlichen Fixieren einer Nutzungsvereinbarung verwendet werden darf.

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

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