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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg770867
Datum20.08.2013 16:28      MSG-Nr: [ 770867 ]128807 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

    alle 16 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Jürgen M.Dürfte strafrechtlich nicht allzurelevant sein.

    Im Strafrecht muss eine individuelle Schuld nachgewiesen werden. Eine "Feuerwehr" bzw. ein Personenkreis kann da wegen einer Straftat nicht verknackt werden ;-)



    Eben. Dadurch wird es relevant. Denn nur, wenn man bestimmte Handlungen an den Rechnern (sollten da überhaupt irgend welche strafbaren Dinge geschehen sein) bestimmten Personen eindeutig zuzuordnen sind, kann die StA auch gegen jemanden gezielt ermitteln. Ansonsten läuft es eben gegen unbekannt - und dann vermutlich im Sande.

    Es sei denn, man versucht so an den Journalisten heran zu kommen. Aber ob es strafbar ist, wenn man als Journalist z.B. SMS erhält und weiß nicht wer einem da "gutes" tut....

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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