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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 770867 | ||
Datum | 20.08.2013 16:28 MSG-Nr: [ 770867 ] | 128808 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Dürfte strafrechtlich nicht allzurelevant sein. Eben. Dadurch wird es relevant. Denn nur, wenn man bestimmte Handlungen an den Rechnern (sollten da überhaupt irgend welche strafbaren Dinge geschehen sein) bestimmten Personen eindeutig zuzuordnen sind, kann die StA auch gegen jemanden gezielt ermitteln. Ansonsten läuft es eben gegen unbekannt - und dann vermutlich im Sande. Es sei denn, man versucht so an den Journalisten heran zu kommen. Aber ob es strafbar ist, wenn man als Journalist z.B. SMS erhält und weiß nicht wer einem da "gutes" tut.... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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