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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW770905
Datum20.08.2013 18:10      MSG-Nr: [ 770905 ]128113 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • Geschrieben von Rainer K.nach Landesrecht MV ist der Stadtfeuerwehrverband eine Körperschaft öffentlichen Rechts kraft Satzung. Der Stadtwehrführer ist Ehrenbeamter der Stadt Rostock.

    In diesem Fall tritt er aber lediglich als "Vorsitzender des Stadtfeuerwehrverbandes" auf. Das deutet doch eher darauf hin, dass er eben nicht zum Stadtwehrführer und Ehrenbeamten ernannt wurde.

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