News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 770905 | ||
Datum | 20.08.2013 18:10 MSG-Nr: [ 770905 ] | 128113 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Geschrieben von Rainer K. nach Landesrecht MV ist der Stadtfeuerwehrverband eine Körperschaft öffentlichen Rechts kraft Satzung. Der Stadtwehrführer ist Ehrenbeamter der Stadt Rostock. In diesem Fall tritt er aber lediglich als "Vorsitzender des Stadtfeuerwehrverbandes" auf. Das deutet doch eher darauf hin, dass er eben nicht zum Stadtwehrführer und Ehrenbeamten ernannt wurde. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|