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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei   231 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770919
Datum20.08.2013 18:39      MSG-Nr: [ 770919 ]128930 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • hallo,

    Geschrieben von Martin D.interessant wäre ja zum einem zu wissen, woher haben die Ihre Daten bezogen? Direktverbindung Leitstelle? Entsprechend zugelassene Empfänger oder die Bastellösung Scanner?
    Das dürfte nicht nur interessant sein sonderm ist meiner Ansicht nach auch ein wichtiger Bestandteil der strafrechtlichen Würdigung.


    ich spekuliere mal:

    Wenn ich die Infos die in div. Pressemitteilungen und Berichten richtig interpretiere dürfte in diesem Fall unter Umständen die Alarmierungen über das POCSAG-Netz als Datenquelle verwendet worden sein.

    Das kann z.B. ein zugelassen BOS-Textmelder der in einem Schnittstellengerät steckt oder auch ein Funkscanner der sein Signal einer Auswertesoftware liefert sein.

    Und da kommt es jetzt drauf an welche Informationen die zwei Varianten auswerten und z.B. an einen PC weitergeben.

    Wenn eine Feuerwehr auf dem zugelassenen BOS-Textmelder nur die "eigenen" Schleifen ( RIC ) auswertet um die z.B. auf einem Grossdisplay in der Fahrzeughalle anzeigt ist das rechtlich unbedenklich.

    Anders dürfte es aussehen wenn auf dem Melder weitere RIC die mit der Feuerwehr nichts zu tun haben programmiert sind. Z.B. der RIC des Kreisbrandmeisters ;-) Dann werden ja Nachrichten empfangen die nicht für den Betreiber bestimmt sind.

    Bei der zweiten Variante mit dem Scanner sieht es noch etwas anders aus. Der Betrieb eines Funkscanners auf einer BOS-Frequenz ist auch für Feuerwehrs rechtlich nicht unbedenklich. Dazu kommt das bei den üblichen Scanner-Softwarelösungen so ziemlich alles was über den Kanal geht mitgelesen, dekodiert, angezeigt und u.U. sogar gespeichert wird. Da ist man ganz schnell strafrechtlich in einem Bereich der weh tun könnte.

    Wie jede Münze hat die Sache auch eine zweite Seite. Daten die, wie oben beschrieben, empfangen werden gelangen dann in der Regel auf einen PC. Dort werden sie angezeigt. Wenn das in einem Feuerwehrhaus geschieht könnte man ja mit "dienstlich" argumentieren. Ich denke da kommt es auch auf dem Umfang drauf an. Die "eigenen" Schleifen auf dem Bildschirm in der Zentrale anzeigen zu lassen ist meiner Ansicht nach unkritsch. Eng könnte es werden da dann der halbe oder gar der gesammte Landkreis aufgelistet ist.

    Die nächste Stufe ist dann die Weiterleitung der Informationen ( = Alarmierungen ). Wenn das, beschränkt auf die RICs der eigenen Feuerwehr, z.B. über SMS-Versand an die eigenen Einsatzkräfte beschränkt ist dürfte das auch kein rechtliches Problem sein. Sobald aber dieser Personenkreis erweitert wird und z.B. Pressevertreter mit einbezogen werden sieht das rechtlich schon wieder anders aus.

    Ein weiterer Aspekt der in dem Rostocker Fall eine grosse Rolle zu spielen scheint ist das Thema Datenschutz. Gerade jetzt natürlich ein Thema das in den Medien sehr heiss diskutiert wird. Da gerät man schnell mit in den Mahlstrom :-(

    Einige (oder viele?) POCSAG-Netze werden ja nicht nur für die digitale Alarmierung der Feuerwehren sondern auch für Alarmierung bzw. Datenübertragung (!) im Rettungsdienstbereich verwendet. So werden da z.B. Patientendaten an RTW-Besatzungen übermittelt.

    Wenn nun jemand mit einem Funkscanner den Datenverkehr in einem POCSAG-Netz mitliest und auf seinem PC verarbeitet bekommt er (je nach Softwareeinstellung) auch diese Daten aus dem Rettungsdienstbereich zu sehen. Dann bekommt die Sache eine andere (rechtliche) Dimension :-(

    Wie man sieht kommt es hier auf einige Details an. Die eine Variante ist strafrechtlich unkritisch. Die andere Variante birgt das Risiko das der oder die Verantwortlichen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird.

    Bisher hat man da einfach zu wenig nachgedacht. Scanner und Software sind frei verfügbar. Die technische Hürde das einzurichten ist niedrig. Und man hat eine günstige Möglichkeit die Funkzentrale aufzupeppen.


    Ich wage jetzt mal folgende Prognose:

    Egal welche Hintergründe es im aktuellen Fall in Rostok gibt - die Sache dürfte nun einen Denkprozess bei Feuerwehrs anstossen. Wer sich jetzt Gedanken macht und die bisherige Vorgehensweise im Feuerwehrhaus überprüft und ggfs. nachsteuert ist auf der sichern Seite. Wer das nicht macht lebt mit dem Risiko eines Hausbesuchs ...


    ...


    MkG Jürgen Mayer

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