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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770934 | ||
Datum | 20.08.2013 19:49 MSG-Nr: [ 770934 ] | 128136 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Sven N. Wie sieht das eigentlich mit den Großdisplays aus, die dürften dann ja eigentlich nicht von außen einsehbar sein, oder? Ich denke da sollte man die Kirche schon im Dorfe lassen. wenn auf dem Grossdisplay nur die Alarmierung der jeweiligen Feuerwehr für einen begrenzten Zeitraum nach Alarm angezeigt wird und vom Hof der Wache sichtbar ist sollte das kein allzugrosses rechtliches Problem sein. Man sollte halt den Text nicht unbedingt mit einem Beamer an den Kirchturm werfen ;-) MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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