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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei231 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg770963
Datum21.08.2013 10:18      MSG-Nr: [ 770963 ]127730 x gelesen
Infos:
  • 20.11.13 Rostocks OB setzt Stadtbrandmeister ab
  • 16.11.13 Stadt lädt Freiwillige Feuerwehr Rostock von Ehrung zum Tag des Ehrenamtes aus.
  • 24.09.13 p.gifLandgericht Rostock bestätigt Beschlagnahme der im Rahmen der Durchsuchung vom 16.08.2013 sichergestellten Beweismittel
  • 20.09.13 Landgericht entscheidet: Razzia bei Rostocker Feuerwehr war rechtens
  • 08.09.13 Zwei offene Briefe der BTB-Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften Mecklenburg-Vorpommern an die FF Rostock
  • 30.08.13 Einigung erzielt

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  • hallo,

    Geschrieben von Rainer K.Schaut Euch mal den Anfang des Berichtes an: Wie kann es eigentlich sein, dass ein Kamerateam des NDR in den geschlossenen Räumen der Feuerwache (vor dem Funktisch, dessen Geräte hoffentlich ausgeschaltet waren!) Polizeibeamte bei der laufenden Hausdurchsuchung und Befragung filmt? Wer gibt dazu die Genehmigung? Woher haben diese Journalisten ihre Informationen über die laufende Polizeiaktion?
    bei der Durchsuchung waren auch Reporter da. Ich gehe davon aus das ein Vertreter der Stadt dies erlaubt hat. Das war zumindest zeitweise vermutlich der jeweilige Wehrführer.

    Wie ich hier im Thread schon mal geschrieben spricht sich in Zeiten des Internets so eine Durchsuchung (leider) sehr schnell herum. Das das die Presse dann Wind bekommt geht dann auch sehr schnell.

    Wenn ich den Infos die ich habe glauben kann dann liegt es im Bereich des Möglichen das die Polizei in Rostok selbst ein Problem mit Maulwürfen hat ...

    Ich kenne einen Fall da konnte man ca. 3 Stunden nach der Durchsuchung im in div. Gästebüchern Informationen über eine Durchsuchung die von der Polizei Waiblingen durchgeführt wurde nachlesen. Da hatte einer der Beamten wohl kurz nach der Durchsuchung mit einem Zeugen geplaudert :-( Blöd war nur das nach einigen Wochen es sich herausstellte das die Durchsuchung illegal war und die Beamten kaptiale Fehler gemacht hatten. Der Anzeigeerstattet hatte auch gelogen. Das Land BaWü und der Anzeigeerstatter der bei seiner Strafanzeige gelogen hatte mussten dann Schadensersatz bezahlen.

    MkG Jürgen Mayer

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