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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Jan 8M., Saarbrücken / Saarland | 771076 | ||
Datum | 22.08.2013 10:49 MSG-Nr: [ 771076 ] | 127344 x gelesen | ||
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Hallo, Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Rostock Aufgrund der sich entwickelnden Unstimmigkeiten zwischen den Vertretern der Hansestadt Rostock und den Wehrführern der betroffenen Feuerwachen zur Frage des Hausrechts hat die daraufhin involvierte Staatsanwaltschaft Rostock die Fortführung der polizeilichen Maßnahmen wegen Gefahr im Verzuge zur Vermeidung eines etwaiges Beweismittelverlustes angeordnet. Wegen des bestehenden Verdachts eines erheblichen rechtswidrigen Zugriffs auf höchstpersönliche, geschützte Daten der Bürger, bestanden gegen die Verhältnismäßigkeit der bereits begonnenen Maßnahmen keine Bedenken. Auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft Rostock soll die Auswertung der gesicherten, dienstfremden Rechentechnik erst nach einer richterlichen Bestätigung der Maßnahmen erfolgen. Ich lese das ganze so das es auch nach dem einschalten der Staatsanwaltschaft keinen Richterlichenbeschluss gab. Gruß Jan | ||||
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