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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 771100 | ||
Datum | 22.08.2013 13:42 MSG-Nr: [ 771100 ] | 127387 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bewerde eingelegt: Ich frage mich, wie sie da die Gefahr im Verzug begründen Wollen, da der Sachverhalt beinahe 1 Jahr bekannt ist. Auszug Protokoll Wehführerberatung 10.09.2012 *Was ich mich hier frage, hier wurde ein Ultimatum für 4 Wochen gestellt, warum stehen die Geräte immer noch, oder stehen sie schon wieder. *Wenn sie immer noch stehen, wieso setzt man ein Ultimatum, wenn man es nicht anschließend durchsetzt? * Wenn die Anweisung so eindeutig war, warum wurden sie seitens der freiwilligen Feuerwehren nicht entfernt. *Warum ist es nicht möglich innerhalb eines Jahres sich vom Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss besorgen zu lassen. Die Antwort liegt meines Erachtens in der unklaren Führung des Brandschutz und Rettungsamtes, seit 2 Jahren ist die Stelle unbesetzt, mehrfach Wechsel der kommisarischen Leitung?!? Oder einfach nur in der Führungsschwäche des kommisarischen Leiters, der nicht in der Lage war zum veranschlagten Termin die Entfernung der Technik durchzusetzen. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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