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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 771104 | ||
Datum | 22.08.2013 14:13 MSG-Nr: [ 771104 ] | 126891 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Anton K. Da fallen mir immer wieder Szenen aus den amerikanischen Filmen ein, wo zu den Geschworenen gesagt wird, sie sollen vergessen, was der eine oder andere Zeuge gesagt hat. Wirklich witzig. Gar nicht so witzig sondern eigentlich sinnvoll, nur etwas schwer umzusetzen. Im Unterschied zu Deutschland sind unrechtmäßig ermittelte Erkentnisse in den USA generell untauglich zur Beweisführung. Also muss zumindest die Urteilsbegründung ohne jeden Bezug zu den illegalen Beweismitteln auskommen, Ansonsten wird es in der Berufung recht schnell wieder kassiert. Folglich müssen die Ermittler sich penipel an die Rechtslage halten. Hierzulande liegt es allein im Ermessen des Richters, ob er solche Beweismittel dennoch verwenden möchte oder sie ausschließt. Und ausgeschlossen werden sie in den wenigsten Fällen. Führt dann wiederum dazu, dass inflationär Durchsuchungen ohne Richterbeschluss durchgeführt werden, weil man sich kurzerhand auf Gefahr im Verzug beruft. Oder man einen Nebenverdacht konstruiert und dabei gemachte Zufallsfunde dann nachträglich zur Legitimierung nutzt. Eine unbeschriftete CD oder Flasche mit unbekanntem Inhalt in der Garage wird sich im Zweifelsfall bei jedem schon irgendwo finden lassen... Gruß, Thorben | ||||
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