Geschrieben von Matthias M. B.Aber fällt die ausser der Feuerwehr eine Hilfsorganisation ein die dort nicht bedacht wird?
Ähm ... alle, die nicht dem Bund gehören. Alle HiOrg und Landespolizeien, sowie sonstige freiwillige Helfer.
Nur Angehörige von Bundeseinrichtungen kriegen egulär die Auszeichnung. Angehörige von anderen Organisationen bekommen die Auszeichnung, wenn sie sich in besonderer Weise in der Zusammenarbeit mit den Bundesangehörigen hervorgetan haben. Das können auch Feuerwehrleute sein. Wie auch eigentlich im Ausgangsbeitrag und von einem anderen Diskutierenden erwähnt.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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