News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFührerschein, Privatgelände, war: Helgoland4 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW771706
Datum28.08.2013 21:36      MSG-Nr: [ 771706 ]1538 x gelesen

Man könnte es auch so sagen;
Eine amtliche Fahrerlaubnis wird im öffentlichen Verkehrsraum benötigt.
Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Verkehrswege und Plätze die allgemein zugänglich sind.

Wenn Hannes also auf Bauer Antons Acker ein paar Kreise drehen will darf das ohne Führerschein und ohne Zaun und Schranke.

Mit der Haftung hat das mal garnix zu tun.
Vor Gericht hilft es aber dem Bauern und Hannes mächtig wenn sie zB durch den Führerschein nachweisen können das Hannes wusste (hätte wissen müssen) was er tat, ergo;
Verlangen (fast alle) Veranstalter auch abseits der StVO die Vorlage einer gültige Fahrerlaubnis.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.111


Führerschein, Privatgelände, war: Helgoland - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt