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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 771834 | ||
Datum | 30.08.2013 11:20 MSG-Nr: [ 771834 ] | 126088 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---http://www.rostock-heute.de/wp-content/uploads/2013/08/Positionspapier_Freiwilligen_Feuerwehren_Rostock.pdf--- Das Betreten der Gerätehäuser durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung hat nur noch nach vorheriger Absprache mit dem Wehrführer oder seinem Stellvertreter zu erfolgen. Also ich sehe die Gebäude als Städtische Liegenschaften. Ergo darf da auch die Stadt (und damit auch ihr Brandschutzamt=BF) rein. Oder gilt in HRO da irgend eine andere Regelung ? In anderen Orten wäre man vermutlich Froh wenn jemand die Wartungsarbeiten machen würde......... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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