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Funkgerät
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaBlick über den Tellerrand: Notfunkübung der Funkamateure am 01.09.201311 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg771913
Datum31.08.2013 12:31      MSG-Nr: [ 771913 ]2987 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Jochen P.Sind die auch mit Stromaggregat / Treibstoff (Solarzellen?) ausgestattet oder wäre hier dann eine "TH" angesagt?
Amateurfunkstationen können so eingerichtet werden das der Stromverbrauch minimiert wird. Mit einer guten Antenne und einem guten Standort schafft man auf Kurzwelle weltweit Verbindungen. Dabei werden geringe Sendeleistungen benötigt. Mit 10 Watt ( entspricht der Sendeleistung eines FuG 8b) bin ich schon bis runter nach Portugal gekommen.

Das bedeutet das der Strombedarf nicht allzu hoch ist. Bei digitalen Betriebsarten die zur Textübertragung verwendet werden benötigt man natürlich einen Rechner. Da gibt es Netbooks die auch recht wenig Strom verbrauchen und mit 12V geladen werden können.

Eine notfunktaugliche Amateurfunkstation ist selbstverständlich notstromversorgt. Wenn man das richtig aufbaut reichen einige kleinere Solarzellen aus um den Energiebedarf über Akkus zu puffern und damit das Funkgerät und den Netbook zu versorgen.

Bei vielen grossen (Natur-) Katastrophen weltweit waren Funkamateure mit die Ersten die qualifizierte Infos direkt aus dem Schadensgebiet liefern konnten. (Beispiele)

Gib mir ein Amateurfunkgerät, eine geladene Autobatterie und eine Rolle Draht und ich bau mitten in einem Trümmergebiet (z.B. bei einem Erdbeben) innerhalb von 30 Minuten eine Funkstation auf und liefere die ersten Lagemeldungen an Stationen ausserhalb des Schadensgebietes.

Das KnowHow um z.B. Antennen selber bauen zu können oder eine Funkanlage einrichten zu können müssen die Funkamateure bei einer Prüfung die von der Bundesnetzagentur abgenommen wird nachweisen. Erst dann bekommt man die Lizenz zum Funken und zum Selbstbau von Funkgeräten bzw. Funkanlagen.

Das ist die (technische) Basis auf der wir die Notfunkaktivitäten aufbauen. Das ist übrigens im Amateurfunkgesetz auch festgelegt:

2. Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Volkerverstandigung und zur Unterstutzung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfallen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst uber Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste, Quelle: Gesetz uber den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)

MkG Jürgen Mayer

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Geändert von Jürgen M. [31.08.13 12:32] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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