News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Dienstleister BF war: HRO | 59 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 771978 | ||
Datum | 01.09.2013 22:53 MSG-Nr: [ 771978 ] | 8933 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel H. Es liest sich hier in vielen Beiträgen hier aber so, dass BF zu jeder Tages- und Nachtzeit auch für nicht einsatzrelevantes zur Verfügung stehen muss. Und da gibt es von mir ein klares Nein! Ich ändere das zu einem Jein... es bricht sich doch ganz ehrlich keiner einen Zacken aus der Krone, wenn es heißt "jeden zweiten Montag ist die Kleiderkammer der BF von 16 bis 19 Uhr für die FF geöffnet". Das war ja der Anfang des Ganzen.... Ob ich jetzt unbedingt nach der Übung die defekte TAsche in der dritten Hose des zweiten Satzes PSA bemängeln muss ist klar, genauso muss sowas dann zeitnah nach Einsatz-/Übungsende erfolgen... Kenne auch so Spezialisten, die dann erstmal was essen und trinken, weil die Deppen sind ja eh da... Sowas brauche ich auch nicht... Geschrieben von Daniel H. Ab jetzt hast Du jeden Muttag von 12-16 Uhr frei und dafür bleibst Du bis 20 Uhr. Die Kunden können sonst nicht ins Rathaus kommen da sie arbeiten müssen. Wäre ich voll dafür... Ich nutze mittlerweile (leider) recht oft die lange geöffneten Supermärkte, für Amtsbesuche muss ich früher Feierabend oder ganz frei machen.... Und ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, es gibt genügend Branchen, bei denen es genau so läuft. Der Kunde hat nur dann und dann Zeit, dann wird eben dann gearbeitet. War bei mir zum Beispiel letzten Sonntag der Fall, oder auch letzten Freitag. Während der Rest der Firma um 14 Uhr Feierabend hatte, kam ich um 21 Uhr nach Hause... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|