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Thema | Dienstleister BF war: HRO | 59 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 771996 | ||
Datum | 02.09.2013 11:52 MSG-Nr: [ 771996 ] | 8745 x gelesen | ||
Geschrieben von Adolf H. Das mit dem Kleidung bestellen hört sich zwar nett an, hier besteht aber die Gefahr, dass vieles nicht mehr zur Kleiderkammer zurück kommt. Das geht im Austauschverfahren 1:1. Wenn jemand eine neue Überhose braucht, weil die alte kaputt ist, dann bekommt er seine neue zugeschickt und die alte geht zurück an die Kleiderkammer. Der Nachweis wer wann was bekommen hat klappt selbst im "Papierverfahren" bei der Bundeswehr mit der Bekleidungsstammkarte. Und für das was noch an Material an die Kammer zurück kommen muss haftet der tauschende FM eben. Ist ja bei Leih-Arbeitskleidung im Job nicht anders. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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