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Thema | Dienstleister BF war: HRO | 59 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 772004 | ||
Datum | 02.09.2013 15:06 MSG-Nr: [ 772004 ] | 8530 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel H. Mich würde auch interessieren ob Sebastian K. kein Problem hätte, wenn im sein Arbeitgeber sagt: Ab jetzt hast Du jeden Muttag von 12-16 Uhr frei und dafür bleibst Du bis 20 Uhr. Die Kunden können sonst nicht ins Rathaus kommen da sie arbeiten müssen.Da es sowas wie "Dienstleistungsabende" im ö.D. auch nicht erst seit heute gibt, wurde ich mit diesem "Problem" bereits bei der Jobwahl konfrontiert. Und da es auch in anderen Branchen immer mehr in Mode kommt, neben den üblichen Tagesarbeitszeiten noch mehr präsent zu sein, weil man plötzlich merkt dass die Kundschaft auch arbeiten muss (bzw. sich nicht mehr frei nehmen Und über so lustige Dinge wie EDV-Umstellungen oder, gerade aktuell, die Durchführung von Wahlen reden wir da noch nicht. Mein Kommunalwahlarbeitszeitenrekord würde manchen Arbeitsschützern Tränen in die Augen treiben, 22h mit kurzen Pausen in den Diensträumen, nix mit Ruhe. Vorurteilskonforme 100%ig geregelte Arbeitszeiten gibt es auch in Rathäusern nicht zwangsläufig. Wie du jetzt darauf kommst, erschließt sich mir auch nach erneutem Lesen meiner bisherigen Beiträge hier allerdings nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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