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Berufsfeuerwehr
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaArbeitszeitverordnungen der Länder9 Beiträge
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW772684
Datum12.09.2013 12:12      MSG-Nr: [ 772684 ]2589 x gelesen

Geschrieben von Bach R.1. Ausgleich der Mehrarbeit im vorgeschriebenen Ausgleichszeitraum?
2. Einhaltung der Ruhezeit von mind. 11 Stunden zwischen zwei Schichten?
3. Opt-out - schriftliche Erklärung der Beschäftigten und Hinweis der Dienststelle auf deren Kündigungsmöglichkeit?
4. durchschnittliche Wochenarbeitszeit?
5. rechtliche Stellungnahmen von Dienststellen bei Problemen mit der Einhaltung der o.g. Rechtsvorschriften?
6. rechtsverbindliche Ausnahmeregelungen bei fehlender Anwendung und/oder Umsetzung der o.g. Rechtsvorschriften?


Die Fragestellung scheint die Betroffenen zu überfordern... ;-)

Mir würde es reichen, zunächst mal zu erfahren, wo die 48 Wochenstunden bereits umgesetzt sind. Allerdings mit der Angabe, ob es sich um reinen 24Std.-Dienst handelt oder welches andere Dienstzeitmodell praktiziert wird.

In zwei Wochen gibts in Frankfurt die Möglichkeit ne kleine Umfrage bei 14 BF zu starten...

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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 29.03.2013 14:21 Bach7 R.7, Weitolshausen
 12.09.2013 12:12 Diet7mar7 R.7, Essen
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