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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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RubrikEinsatz zurück
ThemaUnterschiede in der AAO bei PKW-Bränden?47 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg772902
Datum15.09.2013 20:09      MSG-Nr: [ 772902 ]6887 x gelesen

Geschrieben von Alexander C.Warum fahren immer alle ohne RTW?


Auto brennt. Wasser drauf, fertig. Für was da einen RTW binden? Ein schweres Fahrzeug auf der BAB zur Absicherung lasse ich mir ja noch gefallen.


Geschrieben von Alexander C.Eigenschutz und Personen die im Fahrzeug sein könnten?

Eigenschutz bei einem PKW-Brand? Wie sagte mal der Leiter einer HAW zu diesem Thema sinngemäß: Ich erwarte von meinem Feuerwehrbeamten, dass sie einen PKW-Brand auch 1/1 mit dem TLF 24/50 ausmachen können. Und wenn sie ihn mit dem Werfer ersäufen...

Und PKW-Brand = PKW-Brand. Wenn Personen drin sind, dann ist das ein anderes Stichwort. Es wird immer das alrmiert, was regelmäßig zu Meldebild passt. Sonst müßte zu jeder Ölspur ein ABC-Zug ausrücken. eil könnte ja auch was anderes sein (nicht wahr, Michael B. aus Münsingen auf der Alb).

Als Kostenträger würde ich übrigens das RTW-Eigenschutz-mitführen dezent kritisch sehen. Denn schließlich zahle ich dafür, dass das Fahrzeug im Fall der Fälle für meine Versicherten zur Verfügung steht, die einen konkreten (akuten) Notfall haben und nicht nur ein "nehmen wir mal sicherheitshalber mit"". Ach ja. Hier in der Ecke von D in dem nicht die Feuerwehr den RTW stellt wirst Du eher probleme haben, dauerhaft einen RTW an der Einsatzstelle (auch einem Brandeinsatz) stehen zu lassen, wenn drum herum das Tagesgeschäft weiter läuft und da Fahrzeuge fehlen. dann kann es ruck zuck sein, dass da der OV der HiOrg mit 2-3 Mann mit einem MTW und Notfallrucksack als Sicherung da steht und nicht ein RTW...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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Unterschiede in der AAO bei PKW-Bränden? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt