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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
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RubrikEinsatz zurück
ThemaUnterschiede in der AAO bei PKW-Bränden?47 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg772910
Datum15.09.2013 20:43      MSG-Nr: [ 772910 ]6674 x gelesen

Geschrieben von Alexander C.Wenn der RTW in der AAO vorgesehen ist und verügbar,dann soll er fahren!I

1. Wenn die AAO einen RTW vor sieht, dann hat der immer zu fahren. nicht nur wenn er verfügbar ist. d.h. ggf. muss einer von einer Nachbarwache/ Nachbarkommune dazu alarmiert werden. Denn offensichtlich war der Ersteller der AAO der Meinung, dass da unbedingt ein RTW dazu muss...

2. Das letzte, das in Stein gemeißelt ist waren die 10 gebote, die ein gewisser Herr Moses vom Berg Sinai mit gebracht hat. Sprich: man kann die auch wieder ändern wenn man (beim Blick über den Tellerrand) erkennt, dass das fachlich Unsinn ist.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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Unterschiede in der AAO bei PKW-Bränden? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt