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Berufsfeuerwehr
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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RubrikEinsatz zurück
ThemaUnterschiede in der AAO bei PKW-Bränden?47 Beiträge
AutorJens8 C.8, Remscheid / NRW772956
Datum16.09.2013 13:55      MSG-Nr: [ 772956 ]6306 x gelesen

Bei uns ist ein PKW-Brand F(euer) 1 = 1 Staffel/Gruppe (HLF).
Da "Kleinbrände" in der Regel von der BF erledigt werden, hat dieses HLF im Regelfall sechs RA´s und einen Notfallrucksack. Das sollte als Eigenschutz und bei Falschmeldungen erstmal reichen, bis ein nachalarmierter RTW da ist.
Es kann da bei uns eher vorkommen, das bei der BF eine DL mit raus fährt, um die Gruppe zusammenzuhalten, oder bei der FF ein TLF 3000, wenn das LF nur 600l im Tank hat.

Ein PKW in einer Tiefgarage wäre F2 bis F4, also Zug, oder mehr. Je nachdem, was für ein Gebäude es ist, denn wir gehen dann nicht von F-PKW, sondern von F-Gebäude aus.

Ein weiteres differenziertes Einsatzstichwort bei uns wäre noch der LKW-Brand (meistens auf der Autobahn):
F2 (also Zug) und zusätzlich zwei TLF3000.

Gruß aus einer Stadt, die auch in NRW liegt und auch eine BF hat,

Jens

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