Geschrieben von Jakob T.Ich frage mich aber, was mit einer Klage gegen einen Ausschluss erreicht werden soll. Einer Wiedereinstellung in den aktiven Dienst steht doch das vorangegangene im Wege. Wenn die Klage Erfolg hat, dann ist der Ausschluss meines Wissens unwirksam. Damit liegt dann auch keine Wiedereinstellung, sondern ein Fortbestehen des Dienstverhältnisses vor.
Christian Rosenau
Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|