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Thema | Ist das eine satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins? | 43 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 773075 | ||
Datum | 17.09.2013 20:54 MSG-Nr: [ 773075 ] | 7661 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Dirk R. Solange Feuerwehr(fördervereine" Landauf und landab noch Sauftouren..........Gelage.........und dergleichen finanzieren lassen wir das mit den Sauftouren und Gelage mal weg verwenden dafür mal den zutreffenderen Begriff von kameradschaftlichen Veranstaltungen. Auch ein gemeinütziger Verein kann dies organisieren und durchführen. Er muss nur aufpassen das die Mittel die er durch seine Gemeinnützigkeit bekommen hat ( Spenden, Einnahmen von Veranstaltigungen die durch die Gemeinnützigkeit steuerlich begünstigt sind) entsprechend den rechtlichen Vorgaben verwendet werden. Wenn die Teilnehmer an einem Ausflug diesen durch Beiträge finanzieren ist dies kein Problem. Oder man verzichtet auf die Gemeinnützigkeit und hat dann grössere Freiheiten. Im Gegenzug muss man bei Veranstaltungen halt mehr Steuern bezahlen und Spenden können vom Spender nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Da kann man dann aus dem Gewinn des Festes den Jahresausflug dann voll finanzieren. Und selbstverständlich bei Bedarf auch neue Kfz-Schilder ;-) Ich hoffe als steuerlicher Laie dieses komplexe Thema einigermassen verständlich und soweit auch zutreffend beschrieben zu haben. Ansonsten bitte ich die User die da steuer- bzw. vereinsrechtlich mehr auf der Pfanne haben mich zu korrigieren bzw. meine Ausführungen zu ergänzen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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