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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSchutzziel ein statistisches Problem / Feuerwehr ändert auf 10 Minuten39 Beiträge
AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen773409
Datum22.09.2013 22:01      MSG-Nr: [ 773409 ]7649 x gelesen

Hallo,
im Hessischen Gesetz über den Brandschutz...... steht:

§ 3

Aufgaben der Gemeinden

(2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.


Da ist das nichts, was die Kommune mal schnell verlängern kann. Das ist eine Landesregelung. Und wenn es nicht klappt, ist es im Bedarfsplan darzustellen und Lösungen aufzuzeigen.
Und ich geh mal davon aus, dass das in anderen Bundesländern genauso ist.
wer sich da was in die Tasche lügt, wird dann beim Gang vor Gericht schnell mit Organisationsverschulden etc "belohnt".

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