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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
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RubrikKommunikationstechnik zurück
Themawie wurde das vorher ohne die 112 gemacht?74 Beiträge
AutorPhil8ipp8 D.8, Ediger-Eller / Rheinland-Pfalz773411
Datum22.09.2013 22:03      MSG-Nr: [ 773411 ]19153 x gelesen
Infos:
  • 20.09.13 Die Geschichte von 911
  • 20.09.13 Geschichtliche Entwicklung Notrufdienst
  • 19.09.13 6000 Briefe, eine Klage und ein Dickkopf sorgten vor 40 Jahren für die bundesweite Einführung der Notrufnummer 110/112

  • Hallo,

    im SPIEGEL (21/1972) gibt es dazu auch einen zeitgenössischen interessanten Artikel mit dem Titel "Beim Unfall entscheidet der Zufall. SPIEGEL-Report über den westdeutschen Rettungsdienst". Mit z.T. vernichtenden Urteilen über den Zustand des damaligen Rettungsdienstes und auch der Notruf-Nummer-Situation. Ein kleiner Ausschnitt dazu: "[...] wer in Deutschland lebensgefährlich verunglückt, lebt nur weiter, wenn er Glück nach dem Unglück hat: vielleicht, weil beizeiten ein Sanitätsauto zur Stelle ist. vielleicht schon, weil ein kundiger Mitmensch weiß, daß die örtliche Notrufnummer nicht 222, auch nicht 22 22. sondern 2 22 22 lautet."

    Zur Alarmierung der (Freiwilligen) Feuerwehren über Sirenen möchte ich Folgendes klugschei*en ;-):

    Die Möglichkeit zur Mitbenutzung der Luftschutzsirenen des Bundes im Frieden wurde in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für den örtlichen Alarmdienst vom 23.12.1963 geregelt:

    "Die Alarmanlagen des örtlichen Alarmdienstes können im Frieden ganz oder teilweise für die Zwecke der Feuerwehr und des Katastrophendienstes mitbenutzt werden. Das gilt für Zwecke der Feuerwehr nur, soweit dies ohne Benutzung von Zivilschutz-Warngestellen und der an die herangeführten Leitungen möglich ist."

    Die Nutzung der Alarmeinrichtungen des Bundes (also vereinfacht gesagt, des Telefonnetzes) war also von gesetzlicher Seite nicht vorgesehen, sodass hier die Gemeinden selbst für Auslösemöglichkeiten sorgen mussten. Vielfach dürften aber die Kosten zur Mietung bzw. zum Verlegen eigener Leitungen gescheut worden sein, sodass hier oftmals die bekannten Handmelder zum Einsatz kamen.

    1964/65 wurden in Cochem die ersten LS-Sirenen aufgestellt, 1975 folgten weitere im Stadtgebiet, zeitgleich wurde (alle(?)) übrigen Ortsgemeinden des Kreises mit LS-Sirenen ausgestattet.

    In diesem Zeitraum informierten beispielsweise die Firma Hörmann als Hersteller der LS-Sirenen über die Möglichkeit, Handfeuermelder nachzurüsten und somit die LS-Sirenen "friedlich" mitnutzen zu können. Aus dem der Stadt Cochem unterbreitetem Angebot geht hervor: Die Kosten für eine Komplette Feuerwehrmeldezusatzeinrichtung, bestehend aus 1 Feuermelder rot [], 1 Programmschaltwerk [], Steuerleitung[en] [] Absicherungen und [] Mauerdurchbruch beliefen sich auf 533 DM.
    Die Firma Starkstrom-Anlagen-Gesellschaft (SAG) unterbreitete ein Angebot, bei den anfallenden Wartungen der LS-Sirenen auch direkt die Wartung der Handfeuermelder zu übernehmen.

    Bei einer Besprechung der Verbandsbürgermeister (auch 1975) wurde diese Möglichkeit diskutiert und "für Gut befunden". Der Kreis wurde beauftragt, ein entsprechendes Angebot einzuholen und den Bedarf in den einzelnen VG zu ermitteln.

    Eine Funkauslösung der Sirenen erfolgte in Cochem wohl (spätestens) ab 1983. Zumindest gibt es aus diesem Jahr eine Rechnung dazu ;-) Ob und wann andere Gemeinden in den VG nachgezogen haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Heute sieht es so aus, dass in "meiner" VG Cochem alle Sirenen auch über Funk ausgelöst werden können, in anderen VG gibt es aber noch Orte, in denen die Sirenen noch von Hand ausgelöst werden (müssen).

    Technisch möglich war die Funkauslösung aber bspw. schon 1976 wie die Artikel von
    Willi Rittgen: Drei Jahre integriertes Funknetz [...] im Lande Hessen (ZS-Magazin 1-2/1976, Seite 25-30) und Willi Rittgen: Ein zentrales Schaltorgan. Aufgaben von Sprechfunkzentralen im Rettungsdienst. (ZS-Magazin 3/1976, Seite 7-13) belegen. Darin gibt es auch einige Hinweise zum Notrufnetz 73 und zum Aufbau des Sprechfunknetzes.

    Gruß

    Philipp

    Alles nur meine ganz private Meinung.

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    wie wurde das vorher ohne die 112 gemacht? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt