Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrad stv. Gruppenführer | 46 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 773829 |
Datum | 29.09.2013 22:03 MSG-Nr: [ 773829 ] | 7958 x gelesen |
Infos: | 29.01.12 FwVO Nds. Anlage 2
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Ortsbrandmeister
Niedersachsen
Feuerwehr-Verordnung
Feuerwehr-Verordnung
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Geschrieben von Alex D.Hallo,
Ich steig da gerade nicht mehr durch:
Was sollte der Einheitsführer/Fahrzeugfführer (nicht OrtsBM oder Stv) )einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung haben?
Hallo Alex,
bei der Fragestellung wird es etwas lustig...
Ganz streng nach der NDS FwVO gilt:
a) Der stellvertretende Führer der taktischen Einheit ist (maximal) Löschmeister
b) Der Führer der taktischen Einheit "Staffel" oder "selbstständiger Trupp" ist/kann Oberlöschmeister sein
c) der Führer der taktischen Einheit "Gruppe" kann Hauptlöschmeister sein
Da jede Ortsfeuerwehr aber mindestens eine Löschgruppe aufzustellen hat, hat deren Gruppenführer als maximalen Dienstgrad den Hauptlöschmeister (bzw 1. HLM...). Der stellvertretende Gruppenführer kann dann entweder als Stellvertreter gesehen werden (LM) oder aber als Staffelführer (OLM)...
Dabei ist aber zu beachten, dass die FwVO nur Wahlämter kennt. Es gibt also in ihr keine Führungspersonen (= Personen mit abgeschlossenem Führungslehrgang/-lehrgängen), die kein Wahlamt ausüben. Selbst wenn also jemand ausgebildeter Gruppenführer ist, aber das Wahlamt noch nie bekleidet hat, darf er streng nach Verordnung nicht zum Löschmeister befördert werden.
Geschrieben von Alex D.Wenn es streng nach dem IST Bestand geht, steht hier ein TSF-W mit einer Staffel, also kann es nur einen OLM geben richtig?
Auslegungssache, s.o.
Gruß
Felix
Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!
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