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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | KFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT? | 31 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 773979 | ||
Datum | 02.10.2013 18:06 MSG-Nr: [ 773979 ] | 6680 x gelesen | ||
Das stimmt so nicht. Du musst den Absatz zuende lesen. (2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein. Dieser Absatz besagt dass o.g. Fahrzeuge, wenn sie mehr als 25 km/h fahren können, mit Sitzverankerungen, Sitzen und (wenn ihr Gewicht mehr als 3,5 t beträgt) Kopfstützen an den Vordersitzen ausgestattet werden müssen. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_35a.php Bis zum Punkt (2) ist nirgendwo eine Einschränkung vorhanden auf welche Fahrzeuge es sich bezieht. Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder. | ||||
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