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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | KFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT? | 31 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 774066 | ||
Datum | 04.10.2013 00:45 MSG-Nr: [ 774066 ] | 6664 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian B. 2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein. Nicht mehr als 3,5 t! Nur die brauchen Kopfstützen. Und von Gurten steht da nichts. Geschrieben von Christian B. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Das bezieht sich nur auf den Fahrersitz, das man bei angelegtem Gurt alle zur Fahrzeugbedienung nötigen Bedienelemente ohne sich abzuschnallen erreichen kann. Von Gurten im Mannschaftsraum oder an PA steht da nichts (nicht mal was vom Beifahrersitzplatz). Was ich halt suche, ist die Vorgabe, das Gurte auch bei Sitzen entgegen der Fahrtrichtung erforderlich sind. Reisebusse mit Sitzen entgegen der Fahrtrichtung haben übrigens auch keine Gurte, wenn die Sitze fest eingebaut sind (z.B. als Bank mit Tisch). Ich habe mal unseren Langen darauf angesetzt, schließlich hat der ja von meinem Geld studiert und ist jetzt Prüfer beim TÜV :=)) Gruß Heinrich Gruß Heinrich | ||||
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