News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaKFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT?31 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen774066
Datum04.10.2013 00:45      MSG-Nr: [ 774066 ]6664 x gelesen

Geschrieben von Christian B.2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.


Dieser Absatz besagt dass o.g. Fahrzeuge, wenn sie mehr als 25 km/h fahren können, mit Sitzverankerungen, Sitzen und (wenn ihr Gewicht mehr als 3,5 t beträgt) Kopfstützen an den Vordersitzen ausgestattet werden müssen.


Nicht mehr als 3,5 t! Nur die brauchen Kopfstützen. Und von Gurten steht da nichts.

Geschrieben von Christian B.Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder

(1) Der Sitz des Fahrzeugführers und sein Betätigungsraum sowie die Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass das Fahrzeug auch bei angelegtem Sicherheitsgurt oder Verwendung eines anderen Rückhaltesystems sicher geführt werden kann.

(2) [...]
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_35a.php

Bis zum Punkt (2) ist nirgendwo eine Einschränkung vorhanden auf welche Fahrzeuge es sich bezieht.


Das bezieht sich nur auf den Fahrersitz, das man bei angelegtem Gurt alle zur Fahrzeugbedienung nötigen Bedienelemente ohne sich abzuschnallen erreichen kann. Von Gurten im Mannschaftsraum oder an PA steht da nichts (nicht mal was vom Beifahrersitzplatz).

Was ich halt suche, ist die Vorgabe, das Gurte auch bei Sitzen entgegen der Fahrtrichtung erforderlich sind. Reisebusse mit Sitzen entgegen der Fahrtrichtung haben übrigens auch keine Gurte, wenn die Sitze fest eingebaut sind (z.B. als Bank mit Tisch).
Ich habe mal unseren Langen darauf angesetzt, schließlich hat der ja von meinem Geld studiert und ist jetzt Prüfer beim TÜV :=))

Gruß
Heinrich
Gruß
Heinrich

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.146


KFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt