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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Opt Out | 53 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 774087 | ||
Datum | 04.10.2013 14:27 MSG-Nr: [ 774087 ] | 11174 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias O. Es gibt durchaus Ansichten, dass keines von beidem noch mit der EU-Arbeitszeitverordnung von 2003 machbar sein würde... Begründung? Meines wissen gibt es bestimmt Gründe bzw. lassen sich welche finden wieso man, mit dem Hintergrund dass Bereitschaftszeit = Arbeitszeit ist, keinen 24 Stunden Dienst mehr machen könnte. Wohlgemerkt aber nur aufgrund der heutigen deutschen Gesetzgebung, was hat aber die EU damit zu tun? Gruß Dirk Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650 | ||||
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