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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaEinsatzkleidung72 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen774363
Datum07.10.2013 16:45      MSG-Nr: [ 774363 ]19079 x gelesen
Infos:
  • 11.10.13 FwDV 1 (ab Seite 8 geht es um PSA)
  • 11.10.13 Sicher im Einsatz (UK NRW)
  • 06.10.13 Bahn frei für die UVV Feuerwehren

  • Geschrieben von Anton K.Sollte eine Firma irgendwas falsch montiert haben und daraus ein Schaden entstehen, dann kann ich die Firma in Regress nehmen.

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe - und ich lasse mich da gerne belehren - ist aber die Haftungssumme begrenzt. Wird nicht gerade grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, so begrenzt sich die Haftungssumme auf das Auftragsvolumen. Nun die Frage: Wenn nun wirklich ein größerer Schaden entsteht (ins Forum schaffen es ja eigentlich nur Mio-Schäden), was bringt es dann, wenn eine verursachende Firma in Höhe ihres Auftragswertes haftet?

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

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