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Bürgerliches Gesetzbuch
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaEinsatzkleidung72 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen774375
Datum07.10.2013 23:12      MSG-Nr: [ 774375 ]19135 x gelesen
Infos:
  • 11.10.13 FwDV 1 (ab Seite 8 geht es um PSA)
  • 11.10.13 Sicher im Einsatz (UK NRW)
  • 06.10.13 Bahn frei für die UVV Feuerwehren

  • Hallo Anton,

    Geschrieben von Anton K.jetzt muss ich aber auch mal eine Lanze für die Fachfirmen brechen.
    Wenn du einen Auftrag an eine Fachfirma vergibst, dann hast du nach BGB oder VOB Anspruch auf Gewährleistung. Diese kann bei versteckten oder vorsätzlichen Mängeln bis zu 30 Jahren dauern.


    Wenn es die Firma bis dahin auch noch gibt...

    Aber davon ab, klar, es gibt mehr als genügend (die Mehrzahl!? Ich weiß es nicht...) kompetente Fachfirmen.
    Genauso muss man aber auch durchaus Feuerwehren zugesethen, dass diese genauso kompetente Fachleute in den eigenen Reihen haben, die entsprechend tätig werden (können).

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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