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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Einweisen mit dem Laserpointer | 27 Beiträge | ||
| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 774471 | ||
| Datum | 09.10.2013 09:43 MSG-Nr: [ 774471 ] | 6302 x gelesen | ||
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Hier sei aus der Sicht eines Arbeitsschützers auf die Laserproblematik noch hingewiesen: Jede zufällige und unabsichtliche Blendung mit einer Laserpointer stellt eine erhebliche Gefahr dar. Beim Auftreffen in das menschliche Auge kann es zu einer Brennglaswirkung kommen und die Netzthaut geschädigt werden. Temporäre bis dauerhafte Erblindung ist möglich. Auch bei Klasse 1 Lasern sind bereits Schädigungen möglich. Stärkere Laser erfordern dann sogar entsprechenden Unterricht und sogar die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten. Auch wenn die Idee im ersten Moment naheliegt, würde ich davon abraten wollen. P.S. Aus Tierschutzgründen verzichte ich sogar bei unserem Kater auf die oftmals beliebte Hatz nach dem roten Laserpunkt, damit es nicht zu einer (versehentlichen) Augenschädigung bei unserem Tieger kommen kann. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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