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Thema | Dachkennzeichnung war: satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins? | 30 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Göttingen / Niedersachsen | 774551 | ||
Datum | 10.10.2013 10:59 MSG-Nr: [ 774551 ] | 8268 x gelesen | ||
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Erst einmal guten Morgen allerseits... Geschrieben von Florian B.
OK, da findet man mit Tante Google noch ganz andere Hin- und Nachweise. Teilweise wird zur Zeit wohl von der (weitgehend?) einheitlichen Urfassung der 70er Jahre auf aktuellere Fassungen umgestellt. Knackpunkt der "Vorschrift" dürfte die Formulierung "ist vorzusehen" sein - vermutlich ein rechtliches Minus im Vergleich mit einem "Soll" (= Muss wenn kann). Ich sehe aber mit Schrecken in dem oben zitierten Link ein großes Problem des Feuerwehrwesens in Deutschland aufscheinen: Kleinstaaterei mit örtlichen und regionalen Führungen, die nicht immer und in allen Belangen auf einem einheitlichen Stand des Wissens und Wollens sind. Denn im Beispiel wird bemerkt, dass die örtlich übliche Praxis nicht den Vorgaben entspricht. Man beschließt richtigerweise eine Änderung dieser Praxis, aber nicht etwa durch Umsetzung der Vorgaben, sondern durch kreative Schaffung einer nochmals abweichenden "Zwischenlösung" (und die erweist sich alsbald als undurchführbar ...). Mit besten Grüßen Stefan | ||||
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