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Thema | Dachkennzeichnung war: satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins? | 30 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 774563 | ||
Datum | 10.10.2013 12:16 MSG-Nr: [ 774563 ] | 7403 x gelesen | ||
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Moin Geschrieben von Ralf H. DIN ist aber nach meinem Verständnis immer noch einen Empfehlung und kein Gesetz.DIN kann vieles sein, Empfehlung, Richtlinie, Vertragsgrundlage, Regel der Technik... ganz grundlegend ist es nur ein Papier, das irgendso ein Verein zusammengeschrieben hat ;o) Bei Feuerwehrs werden sie dann zwingend, wenn generell per Gesetz/Erlass oder auch im Einzelfall "von oben" ihre Einhaltung angeordnet wird. Beispielsweise im Förderbescheid unseres TLF stand, dass wir die Norm zum TLF 4000 einzuhalten haben (ach...) und in der wird auf die DIN EN 1846 verwiesen. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | ||||
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