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Thema | In Bünde gibt es jetzt einen roten Halbmond | 54 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 774593 | ||
Datum | 10.10.2013 19:22 MSG-Nr: [ 774593 ] | 8660 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Dieses Schutzzeichen ist in Artikel 56 des "Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte" (vom 08. Juni 1977). Art. 56 Schutz von Anlagen und Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten ... 7. Um das Erkennen der durch diesen Artikel geschützten Objekte zu erleichtern, können die am Konflikt beteiligten Parteien sie mit einem besonderen Kennzeichen versehen, das entsprechend Artikel 16 des Anhangs I dieses Protokolls aus einer Gruppe von drei in einer Linie angeordneten, leuchtend orangefarbenen Kreisen besteht. Das Fehlen einer solchen Kennzeichnung enthebt die am Konflikt beteiligten Parteien in keiner Weise ihrer Verpflichtungen aus dem vorliegenden Artikel. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
Geändert von Udo B. [10.10.13 19:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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