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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
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Straßenverkehrsordnung
RubrikEinsatz zurück
ThemaFahrer ignoriert Absperrmaßnahmen, Feuerwehrangehöriger wird verletzt.32 Beiträge
AutorSasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz775938
Datum28.10.2013 10:47      MSG-Nr: [ 775938 ]10049 x gelesen

Fast schon Off-Topic - in dem Thread aber ja nicht so schlimm ;-)

Eine Frage an die Rechtskundigen im Forum: Wie ist es eigentlich mit den Rechtsgrundlagen für Sperrungen?

Für Rheinland-Pfalz sprechend habe ich ja bei Einsätzen und Übungen das Landes Brand-, Katastrophen und Hilfeleistungsgesetz (LBKG), das mir als Einsatzleiter entsprechende Rechte gibt die Grundrechte der Bürger einzuschränken und dazu gehört auch das Sperren von Straßen.

Bei Absperrmaßnahmen für Veranstaltungen hingegen greift das LBKG nicht, hier - zumindest habe ich das so gelernt - haben wir die Funktion vergleichbar eines Parkplatzeinweisers. Enscheidend ist die Anordnung der Sperrung durch das Amt und die ordnungsgemäße Beschilderung (Die es lt. Artikel im Fall oben gegeben hat). Hier hat die Feuerwehr also deutlich weniger Rechte.

Jetzt zu meiner Frage: Kann man nicht "künstlich" die Rechte nach LBKG erlangen, in dem ich als Einheitsführer eine Übung "Absperren" anordne und dabei die jeweilige Veranstaltung als Übungsrahmen nutze?

Die Frage stellt sich für mich in genau 2 Wochen wieder beim Martinsumzug - die Zugbegleitung mit Blaulicht kann nach gängiger Meinung ja aus der StVO §35 (?) abgeleitet werden. Problematisch ist für mich aber immer die Aufstellung des Zuges, da hier regelmäßig Teile der (für dörfliche Verhältnisse) stark befahrenen Hauptstraße eingenommen werden. Es gab gerade in unserer Gegend vor einigen Jahren schon ein Gerichtsverfahren, wo sich ein Autofahrer durch ein quergestelltes Feuerwehrfahrzeug bei einem Martinsumzug genötigt gefühlt hatte - und dieser Fahrer (seineszeichens Rechtsanwalt) hat vor Gericht auch Recht bekommen. Kann ich dies auch juristisch sauber umgehen, indem ich einfach eine Übung "Absperren von Einsatzstellen" anordne?

Danke Euch und Gruß
Sascha

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Geändert von Sascha M. [28.10.13 10:47] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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