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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Straßenverkehrsordnung
RubrikEinsatz zurück
ThemaFahrer ignoriert Absperrmaßnahmen, Feuerwehrangehöriger wird verletzt.32 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg775951
Datum28.10.2013 12:57      MSG-Nr: [ 775951 ]10015 x gelesen

Geschrieben von Sascha M.Jetzt zu meiner Frage: Kann man nicht "künstlich" die Rechte nach LBKG erlangen, in dem ich als Einheitsführer eine Übung "Absperren" anordne und dabei die jeweilige Veranstaltung als Übungsrahmen nutze?
Die Frage stellt sich für mich in genau 2 Wochen wieder beim Martinsumzug - die Zugbegleitung mit Blaulicht kann nach gängiger Meinung ja aus der StVO §35 (?) abgeleitet werden. Problematisch ist für mich aber immer die Aufstellung des Zuges, da hier regelmäßig Teile der (für dörfliche Verhältnisse) stark befahrenen Hauptstraße eingenommen werden. Kann ich dies auch juristisch sauber umgehen, indem ich einfach eine Übung "Absperren von Einsatzstellen" anordne?

Warum keine verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Behörde einholen und ganz offiziell sperren? Ist hier in der Gemeinde u.a. für die Fasnets-Umzüge gang und gäbe.

Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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