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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fahrer ignoriert Absperrmaßnahmen, Feuerwehrangehöriger wird verletzt. | 32 Beiträge | ||
| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 775951 | ||
| Datum | 28.10.2013 12:57 MSG-Nr: [ 775951 ] | 10015 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha M. Jetzt zu meiner Frage: Kann man nicht "künstlich" die Rechte nach LBKG erlangen, in dem ich als Einheitsführer eine Übung "Absperren" anordne und dabei die jeweilige Veranstaltung als Übungsrahmen nutze? Warum keine verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Behörde einholen und ganz offiziell sperren? Ist hier in der Gemeinde u.a. für die Fasnets-Umzüge gang und gäbe. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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