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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fahrer ignoriert Absperrmaßnahmen, Feuerwehrangehöriger wird verletzt. | 32 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8S., Göttingen / Niedersachsen | 775954 | ||
| Datum | 28.10.2013 13:29 MSG-Nr: [ 775954 ] | 9855 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Sascha M. Kann ich dies auch juristisch sauber umgehen, indem ich einfach eine Übung "Absperren von Einsatzstellen" anordne? Eine derartige Übung dürfte selbst eine "Übermäßige Straßenbenutzung" nach § 29 Abs. 2 StVO sein, und bedürfte einer straßenbehördlichen Genehmigung. Die liegt - einschließlich der Anordnungen zur Sicherung! - für den Umzug selbst aber (hoffentlich) bereits vor. (Genau) Die Maßnahmen, die dort beschrieben sind, können ergriffen werden. Blaulicht zur Zugbegleitung ist zwar sicherlich üblich und "gängig", kann aber rechtlich problematisch sein. Denn es handelt sich in keinem Fall um einen "Einsatz" der Feuerwehr. Derartige "Arbeitseinsätze Zugsicherung" können Schützen oder Kaninchenzüchter prinzipiell genauso. Eine Absicherung mit Blaulicht wäre aber natürlich im Rahmen eines entsprechenden Polizei-Einsatzes denkbar. Und die Polizei könnte sich dann mit der Bitte äußern, die Feuerwehr möge doch mit Blaulicht aushelfen, man hätte selbst zu wenig dabei ... Wie es im einzelnen (Streit-) Fall ausgehen mag, ist natürlich ein weites Feld. Aber wenn bereits einschlägige Erfahrungen vorliegen, wäre es wohl am besten, den Ball extrem flach zu halten. Beste Grüße! Stefan | ||||
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