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Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikEinsatz zurück
ThemaFahrer ignoriert Absperrmaßnahmen, Feuerwehrangehöriger wird verletzt.32 Beiträge
AutorSasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz775963
Datum28.10.2013 16:11      MSG-Nr: [ 775963 ]9942 x gelesen

Hi Stefan,

Danke für Deine Antwort. Allerdings glaube ich, dass wir von zwei unterschiedlichen Dingen sprechen, bzw. meine Frage unklar war:

Beim Absperren geht es mir um die Phase bevor der Zug beginnt. Sprich Kinder und Erwachsene stehen ungeordnet auf Platz und Straße rum. Das hat noch nicht viel mit Verbänden und/oder große Anzahl von Fahrzeugen gemein, was in der StVO §27-29 geregelt ist.

Da wir nach StVO ja definitiv keine Rechte haben zum Absperren, wollte ich ja auch den Winkelzug nehmen und eine Übung Anordnen - damit meine Rechtsgrundlage das LBKG wird - rein für die Absperrung Vor Zugbeginn.

Zur Zugbegleitung gibt es übrigens ein Schreiben des Landesinnenministeriums RLP, das zum Schluss kommt, dass wir den Zug mit Blaulicht begleiten dürfen. Eine Ähnliche Meinung wird auch in einer Präsentation von Gerd Gräff (Leitender Ministralrat im Innenministerium RLP) in einer Präsentation "Was jeder Einsatzleiter wissen muss..." vertreten, die auch im Neckar-Verlag erschienen ist ( https://www.webshop.neckar-verlag.de/index.php?id=40&no_cache=1&tx_nvshop_pi1[obj]=details&tx_nvshop_pi1[prod_id]=3810 )

Da steht drin: "Bei der Begleitung von Martinsumzügen und anderen Veranstaltungen darf an Fahrzeugen der Feuerwehr und der anderen Hilfsorganisationen allerdings das Blaulicht eingeschaltet werden
§ 38 Abs. 2 StVO: Blaues Blinklicht allein darf . zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden

In der selben Präsentation steht auch:

"Allerdings darf bei Übungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Zwangsmaßnahmen, vor allem solchen, die zu Verletzungen von Personen führen können, nur höchst zurückhaltend Gebrauch gemacht werden. So dürfen z.B.
auch für Übungen Bereiche durch technische Sperren oder quergestellte Einsatzfahrzeuge gesperrt werden"

Und genau da kommt meine Idee her, einfach eine Übung anzuordnen...

Gruß
Sascha

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