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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fahrer ignoriert Absperrmaßnahmen, Feuerwehrangehöriger wird verletzt. | 32 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 775968 | ||
| Datum | 28.10.2013 16:46 MSG-Nr: [ 775968 ] | 9620 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha M. Beim Absperren geht es mir um die Phase bevor der Zug beginnt. Sprich Kinder und Erwachsene stehen ungeordnet auf Platz und Straße rum. Das hat noch nicht viel mit Verbänden und/oder große Anzahl von Fahrzeugen gemein, was in der StVO §27-29 geregelt ist.Das würde ich unter die übliche Zugbegleitung packen. Muss halt ein stimmiges Gesamtbild geben: Zugaufstellung und Zugbeginn in den Einladungen, Werbemaßnahmen und Sondernutzungsanträgen des Veranstalters nennen, die Zeiten müssen ja nicht zwingend gleich sein. Und zum Zeitpunkt der Aufstellung beginnt die Sicherungsmaßnahme (eleganter: per Sondernutzungsgenehmigung beginnt die Aufstellung frühestens dann, wenn die FW bzw. die Absicherung da ist). Und 29 Abs. 2 spricht ja von "Veranstaltungen" und "Teilnehmern". Für den etwas arg konstruierten Umweg über die "Übung" vor der Zugbegleitung sehe ich keinen Grund. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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