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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Fahrer ignoriert Absperrmaßnahmen, Feuerwehrangehöriger wird verletzt. | 32 Beiträge | ||
| Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 775971 | ||
| Datum | 28.10.2013 17:01 MSG-Nr: [ 775971 ] | 9738 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha M. Die Frage stellt sich für mich in genau 2 Wochen wieder beim Martinsumzug - die Zugbegleitung mit Blaulicht kann nach gängiger Meinung ja aus der StVO §35 (?) abgeleitet werden. Problematisch ist für mich aber immer die Aufstellung des Zuges, da hier regelmäßig Bei uns wird es so gehandhabt, das der Veranstalter den Umzug bei der Polizei anmeldet und um Absicherung bittet. Polizei kommt auch(meistens 1 Beamter) und die bittet dann die anwesende Feuerwehr um Amtshilfe. Da die ja dann da ist, wird diesem Ersuchen auch immer stattgegeben. Klappt eigentlich immer reibungslos. Dies ist meine Meinung. | ||||
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