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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaMüssen Sirenen ( z.B. E57 ) mit einem Handmelder versehen sein?14 Beiträge
AutorWern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt776559
Datum05.11.2013 13:48      MSG-Nr: [ 776559 ]3725 x gelesen

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aber, es hat den Vorteil, dass bei Ausfall des "elektronischen Alarmierungsweges" (also Ansteuerung der Sirenenwirkempfänger analog/digital) die Sirene dann immer noch als "Redundanz" per Hand ausgelöst werden kann.

Das wiegt m.M.n. zumindest einen Teil der vorab geschilderten Nachteile auf :-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner

"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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Müssen Sirenen ( z.B. E57 ) mit einem Handmelder versehen sein? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt