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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Müssen Sirenen ( z.B. E57 ) mit einem Handmelder versehen sein? | 14 Beiträge | ||
Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 776559 | ||
Datum | 05.11.2013 13:48 MSG-Nr: [ 776559 ] | 3725 x gelesen | ||
.... aber, es hat den Vorteil, dass bei Ausfall des "elektronischen Alarmierungsweges" (also Ansteuerung der Sirenenwirkempfänger analog/digital) die Sirene dann immer noch als "Redundanz" per Hand ausgelöst werden kann. Das wiegt m.M.n. zumindest einen Teil der vorab geschilderten Nachteile auf :-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | ||||
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