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Thema | Fahrzeugbezogene Alarmierung/Alarmierungsstufe nach Dringlichkeit | 6 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 776680 | ||
Datum | 06.11.2013 15:50 MSG-Nr: [ 776680 ] | 1767 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian N. ist es doch so das die Anzahl der Alarmierten RIC's/Kräfte und die AAO zunächst mal nichts miteinander zu tun haben. Äh, doch. Denn das Ding heiß Alarm- und Ausrückeordnung. Das erste A legt also fest, welche Kräfte (Wehren, Schleifen, RIC) alarmiert werden. Das zweite A legt fest, was die alarmierten Kräfte dann machen, d.h. mit welchen Fahrzeugen sie in welcher Reihenfolge ausrücken. Da wir in der FF mit Redundanzen arbeiten ist es eben so, dass das erste A einen um Faktor X höheren Kräfteansatz enthält, als auf den Fahrzeugen für das Stichwort im zweiten A vorgesehen sind an Sitzplätzen vorhanden ist. Das Problem ist immer dann, wenn jemand denkt "der ist ja schon mal alarmiert und auch da, dann soll er auch mit irgend einem Auto rausfahren". Dann kommt schnell die Feuerwehrsternfahrt mit Gebrauchtwagenschau in rot zustande. Das kommt meiner Erfahrung nach meistens in Wehren vor, die nur wenige Fahrzeuge (oftmals nur 2-3 incl. Kleinfahrzeuge) haben. Denn bei Wehren mit 2 Zügen + Sonderfahrzeuge im Stall ist das irgend wie eher selten zu beobachten... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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