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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage zur Verankerungen der FTZ in den Brandschutzgesetzen der Länder | 8 Beiträge | ||
Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 776708 | ||
Datum | 06.11.2013 21:10 MSG-Nr: [ 776708 ] | 1571 x gelesen | ||
Geschrieben von Philipp S. Eine direkte Bennung von FTZ's ist so weit ich weiß in kennen Feuerwehrgesetz verankert. MAn wird immer nur das schwammige "Einrichtungen" finden. Stimmt nicht ganz. Zitat aus dem NBrandSchG: "§ 3 Aufgaben der Landkreise (1) 1 Den Landkreisen obliegen die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. 2 Sie haben insbesondere [...] 6. Feuerwehrtechnische Zentralen zur Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten und zu unterhalten, [...]" Da ist die FTZ also schon benannt, und sogar namentlich ;) Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | ||||
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