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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Signet 'Star of Life' | 15 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 776742 | ||
Datum | 07.11.2013 14:32 MSG-Nr: [ 776742 ] | 2883 x gelesen | ||
Keine Ahnung. Mein Gesprächspartner sagte das dieses Markenzeichen für einen Privatanbieter geschützt ein Unding sei. Er will innerhalb seines Verbandes jetzt mal gezielter nachfragen. Denn meine Nachfrage nach einer sinnvollen Kennzeichung für Betriebsanitäter etc. ist ja berechtigt. Das Rote Kreuz für einen betrieblichen Dienst sei nicht zulässig. (da weder Rot-Kreuz-Organisation noch Relevanz der Schutzzeichenfunktion). In meinem aktuellen Fall trifft uns das Thema nicht, da wir außerhalb der 12 sm-Zone sind und damit der Anspruch des derzeitigen Rechtebeanspruchers nicht greifen kann. Aber was ist in Zukunft, wenn wir mal Betriebssanitäter auf deutschem Staatsgebiet kennzeichnen müssen? ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
Geändert von Volker L. [07.11.13 14:33] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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