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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Die Feuerwehr soll zahlen ... | 14 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 776854 | ||
Datum | 08.11.2013 22:14 MSG-Nr: [ 776854 ] | 5067 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Und ich habe den leisen Verdacht das ein paar Monate erklagter Zahlungsaufschub auch ein Sieg sein kann. Die Prozesskosten fressen den Zinsgewinn doch mehrfach wieder auf. Zumal ja der Geschädigte auch Ausgleich für seine Nachteile verlangen wird. Dazu kommt der Imageschaden für die Versicherung. Aber das ist eine Sache zwischen der Versicherung und ihrem Kunden, das soll die Feuerwehr nicht stören. | ||||
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