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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfähigkeit nach Unfall | 5 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 776855 | ||
Datum | 08.11.2013 22:37 MSG-Nr: [ 776855 ] | 2601 x gelesen | ||
Hallo Anton, Geschrieben von Anton K. bei einem Freizeitunfall verliert ein Mitglied einer FF zwei Zehen an einem Fuß. Nach seiner Gesundung möchte er wieder Dienst in seiner FF machen. Es kommt ganz entscheidend drauf an welche Zehen fehlen. Der Große Onkel ist da da wesentlich hinderlicher als der kleinste der Zehen. Nötigenfalls muss der Träger ein Gutachten eines Facharztes fordern und bezahlen, so es die Gesetze des Bundeslandes so was zulassen. Eventuell kann man unter Mitarbeit des Betriebsarztes auch eine Lösung finden. Unter Umständen kann es schon reichen den Kameraden mit Schnürstiefeln statt Knobelbechern auszurüsten. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | ||||
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